Wer sind wir?

Wer sind wir?

Menschliches Leben ist vielfältig, einzigartig und in aller Verschiedenheit von gleichem Wert.

Die DeinWerk gGmbH ist eine Werkstatt für Menschen mit psychischen Behinderungen mit dem alleinigen Gesellschafter Lebenshilfe Heinsberg e.V.

Für alle Menschen soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander als gleichberechtigte Bürger selbstverständlich sein. Wir sehen uns als Teil einer inklusiven Gesellschaft und bieten Räume für Begegnung und soziale Teilhabe.

Die DeinWerk gGmbH ist unabhängig, überparteilich und konfessionell ungebunden. An zwei Werkstattstandorten, in Heinsberg und Erkelenz, sowie an vier Außenstellen bietet DeinWerk rund 250 Werkstattbeschäftigten vielfältige Chancen zur beruflichen Rehabilitation. Die DeinWerk ermöglicht jedem Menschen mit psychischer Behinderung eine berufliche Förderung, Teilhabe am Arbeitsleben und Vermittlungschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Gleichzeitig sind wir zuverlässiger Partner für unsere Industriekunden. Wir bieten ein breites Spektrum an Produktions- und Dienstleistungsangeboten und entwickeln partnerschaftlich Lösungen für die individuellen Herausforderungen unserer Kundenanfragen.

BAG WfbM_Kampagne Mehr als ein Job_Hololens

Die Arbeit in Werkstätten ist sehr vielfältig. Sie bietet ein breites Angebot an unterschiedlichen Arbeiten, je nach Neigung und Fähigkeit der Menschen. Wechsel, auch innerhalb der Arbeitsbereiche einer Werkstatt, sind möglich. In die Regelarbeitszeit fallen auch Zeiten für pflegerische, therapeutische und arbeitsbegleitende Maßnahmen, die eine Abwechslung und Erholung von der Arbeit bieten. Generell brauchen Menschen eine Arbeit, die auf ihre Bedürfnisse und Kompetenzen angepasst ist. Neben den wirtschaftlichen Tätigkeiten dienen die Arbeiten auch der Förderung und dem Erhalt von motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
Menschen mit Behinderungen haben in der Regel ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Werkstätten, in denen sie arbeiten. Das heißt, sie haben die Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. So haben sie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit. Sie können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und sie haben keine Leistungsverpflichtung, wie es sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.

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